Rechtliches

Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung und Auftragsverarbeitung

Watt-Klar ist ein Produkt von KymeraFlow. Diese Vereinbarung berücksichtigt sowohl die Schweizer Begrifflichkeit „Auftragsbearbeitung" (DSG) als auch die DSGVO-Begrifflichkeit „Auftragsverarbeitung". Version 2026-07-22. Rechtlich zu prüfender Entwurf.

1. Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen dem Watt-Klar-Kunden („Verantwortlicher" bzw. „Auftraggeber") und Einzelunternehmen Fabian Kaiser, handelnd unter KymeraFlow, Pappelweg 19a, 5503 Schafisheim, Schweiz („Auftragsverarbeiter" bzw. „Auftragsbearbeiter").

2. Gegenstand der Verarbeitung

Bereitstellung der Plattform Watt-Klar zur digitalen Energieabrechnung, einschliesslich Datenspeicherung, Berechnung, Dokumenterstellung und Versandunterstützung.

3. Dauer der Verarbeitung

Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Nutzungsvertrags über Watt-Klarzwischen dem Kunden und KymeraFlow.

4. Art und Zweck der Verarbeitung

Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der Plattformfunktionen, insbesondere Erfassung, Speicherung, Berechnung, Ausgabe von Rechnungsdokumenten und Nachweisführung.

5. Kategorien personenbezogener Daten

  • Stamm- und Kontaktdaten
  • Adressdaten
  • Vertrags- und Belegungszeiträume
  • Zähler- und Messpunktdaten
  • Verbrauchs- und Erzeugungsdaten
  • Tarif- und Abrechnungsdaten
  • Rechnungsdaten
  • Dokumente
  • Kommunikationsdaten
  • Benutzer- und Zugriffsprotokolle

6. Kategorien betroffener Personen

  • Mieter
  • Bewohner
  • Eigentümer
  • Verbraucher
  • Rechnungsempfänger
  • Mitarbeiter der Kunden
  • Ansprechpartner bei Verwaltungen
  • Benutzer der Watt-Klar-Plattform

7. Dokumentierte Weisungen des Kunden

KymeraFlow verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Als dokumentierte Weisungen gelten insbesondere der Nutzungsvertrag, die konfigurierten Plattformeinstellungen und Support-Anweisungen in Textform.

8. Vertraulichkeit

KymeraFlow verpflichtet die zur Verarbeitung eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

9. Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)

Details siehe /sicherheit.

10. Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter

Der Kunde stimmt dem Einsatz sorgfältig ausgewählter weiterer Auftragsverarbeiter zu. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Dienstleister wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt; wesentliche Änderungen werden angekündigt.

11. Datenübermittlung ins Ausland

Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf Grundlage geeigneter Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) und ergänzender technischer Massnahmen.

12. Unterstützung bei Betroffenenrechten

KymeraFlow unterstützt den Kunden angemessen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen.

13. Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen

KymeraFlow stellt dem Kunden auf Anfrage die für eine DSFA erforderlichen Informationen zur Verfügung, soweit diese verfügbar sind.

14. Meldung von Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen

KymeraFlow informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, wenn ein meldepflichtiger Vorfall bekannt wird, der die vom Kunden anvertrauten Daten betrifft.

15. Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende

Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

16. Nachweise und Kontrollmöglichkeiten

KymeraFlow stellt dem Kunden auf begründete Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung.

17. Verantwortlichkeiten

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.

18. Rangfolge zum Hauptvertrag

Im Konflikt zwischen dieser Vereinbarung und dem Nutzungsvertrag über Watt-Klar gehen die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser Vereinbarung vor.

19. Version und Gültigkeitsdatum

Version 2026-07-22, gültig ab 2026-07-22.