Rechtliches
Nutzungsbedingungen / AGB
Watt-Klar ist ein Produkt von KymeraFlow. Dieser Text ist ein Entwurf und bedarf vor dem Produktivstart einer juristischen Prüfung. Stand: 2026-07-22.
1. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter von Watt-Klar und Vertragspartner der Nutzer ist Einzelunternehmen Fabian Kaiser, handelnd unter KymeraFlow, Pappelweg 19a, 5503 Schafisheim, Schweiz. Der Vertrag über die Nutzung des Produkts Watt-Klar wird mit dem Einzelunternehmen Fabian Kaiser, handelnd unter KymeraFlow, geschlossen.
2. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Watt-Klar durch registrierte Nutzer und die von ihnen vertretenen Organisationen.
3. Produktbeschreibung
Watt-Klar ist eine Software zur digitalen Energieabrechnung für Mehrfamilienhäuser, ZEV und vZEV. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Nutzungsplan.
4. Registrierung und Benutzerkonto
Für die Nutzung ist ein persönliches Benutzerkonto erforderlich. Nutzer verpflichten sich, korrekte Angaben zu machen und Zugangsdaten sicher aufzubewahren.
5. Organisationen und Benutzerrollen
Nutzer können Organisationen anlegen und weitere Personen mit bestimmten Rollen (Owner, Admin, Billing Manager, Reviewer, Viewer) hinzufügen. Owner und Admins verantworten die Zusammensetzung ihrer Organisation.
6. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Kontos und Annahme dieser Bedingungen zustande. Zahlungspflichtige Leistungen kommen zusätzlich erst mit einer separaten Bestellung des jeweiligen Plans zustande.
7. Testmodus und kostenpflichtige Nutzung (geplant)
Watt-Klar kann derzeit in einem frühen Test- und Einstiegsmodus verwendet werden. Kostenpflichtige Pläne sind noch nicht verfügbar; deren Umfang und Bedingungen werden separat ausgewiesen, sobald sie aktiviert werden.
8. Pläne, Preise und Abrechnungsmodelle (geplant)
Sobald kostenpflichtige Pläne verfügbar sind, gelten die dann gültigen Planbeschreibungen und Preisangaben. Preisänderungen werden nur mit angemessener Vorankündigung wirksam.
9. Zahlungsbedingungen (geplant)
Ein Zahlungsdienstleister ist derzeit nicht in Watt-Klar integriert. Zahlungsmodalitäten und der eingesetzte Dienstleister werden vor Aktivierung kostenpflichtiger Pläne ausgewiesen.
10. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (geplant)
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen werden im Rahmen der jeweiligen Planbeschreibung geregelt, sobald kostenpflichtige Pläne verfügbar sind. Kündigungen bedürfen der Textform.
11. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils tatsächlich verfügbaren und dokumentierten Funktionen von Watt-Klar.
12. Verfügbarkeit und Wartung
KymeraFlow bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Watt-Klar. Geplante Wartungsarbeiten werden — soweit möglich — angekündigt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
13. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und geltendes Recht einzuhalten.
14. Verantwortung für eingegebene Daten
Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm eingegebenen Daten allein verantwortlich, insbesondere für Stamm-, Belegungs-, Mess- und Vertragsdaten.
15. Berechtigung zur Datenverarbeitung
Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an Watt-Klar zu verfügen.
16. CSV-Import und Datenqualität (geplant)
Ein CSV-Import ist als zukünftige Funktion vorgesehen. Aktuell verarbeitet Watt-Klar keine per CSV hochgeladenen Daten. Nach Aktivierung bleibt der Kunde für die Qualität, Konsistenz und Richtigkeit der von ihm importierten Daten verantwortlich.
17. Berechnung und Regelprofile (geplant)
Eine produktive Berechnung auf Basis von Tarifen, Regelprofilen und Messdaten ist als zukünftige Funktion vorgesehen. Aktuell wird in Watt-Klar keine solche Berechnung durchgeführt.
18. Freigabe von Abrechnungsläufen (geplant)
Abrechnungsläufe sind noch nicht implementiert. Nach Aktivierung werden sie erst durch ausdrückliche Freigabe eines berechtigten Nutzers wirksam.
19. Rechnungserstellung (geplant)
Eine automatisierte Rechnungserstellung ist noch nicht implementiert. Nach Aktivierung bleibt Rechnungsaussteller gegenüber den Endempfängern der jeweilige Watt-Klar-Kunde.
20. Korrekturen, Stornierungen und Gutschriften (geplant)
Ein Prozess für Korrekturen, Stornierungen und Gutschriften ist als zukünftige Funktion vorgesehen und wird vor Aktivierung konkretisiert.
21. Verantwortung des Rechnungsausstellers (geplant)
Nach späterer Aktivierung von Abrechnungs- und Rechnungsfunktionen bleibt der Watt-Klar-Kunde beziehungsweise die von ihm hinterlegte Organisation gegenüber Mietern, Verbrauchern und sonstigen Rechnungsempfängern Betreiber, Vertragspartner und Rechnungsaussteller. KymeraFlow stellt in diesem Fall mit Watt-Klar lediglich die Software, Berechnung, Dokumenterstellung und Versandunterstützung bereit.
22. Keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung
Watt-Klar ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Energie- oder Vertragsberatung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das gewählte Abrechnungsmodell, seine Verträge, Tarife, Daten und Rechnungen für den jeweiligen Anwendungsfall rechtlich zulässig und fachlich korrekt sind.
23. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Nutzung bekannt werdenden Informationen der anderen Partei vertraulich.
24. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend die Datenschutzerklärung sowie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
25. Unterauftragsverarbeiter
Eine Übersicht der aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
26. Rechte an Software und Dokumentvorlagen
KymeraFlow bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an Watt-Klar, an der Software und den mitgelieferten Dokumentvorlagen. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des gewählten Plans.
27. Zulässige Nutzung
Der Kunde darf Watt-Klar nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen. Reverse Engineering, Umgehung von Sicherheitsmassnahmen und Nutzung zur Bereitstellung eines konkurrierenden Dienstes sind untersagt.
28. Sperrung bei Missbrauch
KymeraFlow kann Konten oder Organisationen bei Verstössen gegen diese Bedingungen, gegen geltendes Recht oder bei Gefahr für andere Nutzer sperren.
29. Datenexport bei Vertragsende
Der Kunde erhält bei Vertragsende in angemessener Frist die Möglichkeit, seine Daten in einem gängigen Format zu exportieren.
30. Löschung nach Vertragsende
Nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
31. Gewährleistung
KymeraFlow gewährleistet die vertraglich zugesicherten Eigenschaften von Watt-Klar im Rahmen des jeweiligen Plans.
32. Haftung
Die Haftungsregelungen — insbesondere Haftungshöchstsummen und Haftungsausschlüsse — bedürfen vor Produktivfreigabe einer juristischen Prüfung und werden in der finalen Fassung konkretisiert.
33. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten.
34. Änderungen der Leistungen und Bedingungen
KymeraFlow kann Watt-Klar weiterentwickeln und diese Bedingungen anpassen, sofern die Anpassungen für Kunden zumutbar sind. Wesentliche Änderungen werden vorab angekündigt.
35. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht und Gerichtsstand bedürfen vor Produktivfreigabe einer juristischen Prüfung. Für Verbraucherverträge werden ggf. separate Regelungen aufgenommen (siehe Legal Launch Gate, customerContractScope).
36. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
